Das Gesundheitsreformgesetz vom Januar 1989 fördert und honoriert eine regelmäßige Zahnvorsorge (BONUSHEFT).
Danach sollte halbjährlich bzw. jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgen.
Mit Ihrem Einverständnis werden wir Sie in unserem Recall aufnehmen und Sie in regelmäßigen Abständen an die Vorsorgeuntersuchung - möglichst auch in Kombination mit der Professionellen Zahnreinigung - erinnern. Sie vereinbaren dann einen Termin Ihrer Wahl.
Zahnarzt- und Prophylaxepraxis Dr. Heike Wickop-Karber & Franz Eickhoff | info@keepyoursmile.de